Entwertung von Meilen rechtswidrig :
Vielflieger siegt gegen Lufthansa

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Die Lufthansa muss Änderungen am Bonusprogramm längerfristig ankündigen
Die Lufthansa darf die angesammelten Meilen von Vielfliegern nicht nachträglich entwerten. Das Kölner Landgericht gab einem Professor Recht, der gegen die Fluglinie geklagt hatte.

Die Lufthansa hätte das angesammelte Meilenkonto eines Hamburger Professors nicht entwerten dürfen. Der Mann, der 887.000 Bonusmeilen angehäuft hatte, sei durch die Änderung des Prämienkatalogs im „Miles and More“-Programm benachteiligt worden, entschied das Kölner Landgericht am Freitag. Die Lufthansa hatte Anfang 2011 die Prämienbedingungen verändert, so dass seitdem durchschnittlich 15 bis 20 Prozent mehr Meilen für das Eintauschen in interkontinentale Flüge erforderlich sind. Dies sei hinsichtlich der Meilen, die der Kläger bis Anfang 2011 angesammelt hatte, unwirksam, urteilte das Gericht.

Generell sei die Lufthansa zwar berechtigt, die Teilnahmebedingungen für ihr Bonusprogramm zu ändern, da es sich um eine freiwillige Leistung handele, betonten die Richter. Allerdings hätte das Unternehmen dies mit einem Vorlauf von vier Monaten ankündigen müssen, um den Kunden eine ausreichende Übergangszeit einzuräumen. Die Lufthansa hatte die Änderungen erst einen Monat vor Inkrafttreten unter anderem in ihrem Newsletter kommuniziert.

Seit der Änderung ihres Bonusprogramms verlangt die Lufthansa zum Beispiel für einen Hin- und Rückflug in der Business-Klasse in die Vereinigten Staaten 105.000 statt vorher 90.000 Meilen. Dagegen hatte das Unternehmen Oneway-Prämienflüge sowie Flüge, die erst am Flugtag gebucht werden, verbilligt. Dies ist nach Ansicht des Gerichts aber keine gleichwertige Alternative, da es sich bei solchen Flügen in der Regel nicht um Interkontinental-Flüge handele. Für einen Prämienkunden mit einem dicken Meilenkonto lohne es sich umgerechnet jedoch viel mehr, seine Meilen für Fernflüge einzulösen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.