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Panorama OLG Frankfurt

Kuwait Airways verweigert Mitnahme von Israeli – Klage gescheitert

Kuwait Airways berief sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1964 Kuwait Airways berief sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1964
Kuwait Airways berief sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1964
Quelle: pa/Leonid Faerbe/Leonid Faerberg
Als Kuwait Airways erfuhr, dass ein Fluggast Israeli ist, weigerte sich die Fluglinie, ihn zu befördern. Der Mann klagt, das Frankfurter Oberlandesgericht spricht von diskriminierenden Regeln – gibt ihm aber nicht recht.

Die Fluggesellschaft Kuwait Airways darf israelischen Staatsbürgern die Mitreise verweigern. Ein Boykottgesetz des Golfstaates sei zwar „nach deutschem Verständnis inhaltlich inakzeptabel“, betonte das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag, als es die Klage eines israelischen Klägers ablehnte.

Da Inhabern eines israelischen Reisepasses aber in Kuwait Einreise oder Transit verweigert würden, könne der Mann nicht die Beförderung mit Kuwait Airways von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenstopp in Kuwait verlangen, begründeten die Richter.

Der israelische Kläger wollte mit der Airline von Frankfurt in die thailändische Hauptstadt fliegen – mit Zwischenstation in Kuwait. Als die Fluggesellschaft von der Staatsangehörigkeit des Mannes aus Berlin erfuhr, stornierte sie den Flug. Sie berief sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1964, das Vereinbarungen mit israelischen Staatsbürgern untersagt. Der Ölstaat erkennt Israel nicht an.

„Aufgabe der Politik, nicht der Gerichte“

Die OLG-Richter gingen mit der kuwaitischen Rechtsvorschrift hart ins Gericht: Das Gesetz ziele darauf ab, „Personen wegen ihrer Abstammung und Herkunft zu diskriminieren“, und sei daher mit den in Deutschland geltenden Rechtsgrundsätzen nicht vereinbar. Gleichwohl stelle die „faktische Existenz“ der Vorschrift ein „Leistungshindernis“ dar. Aufgrund seiner „völkerrechtlich anerkannten Gebietshoheit“ dürfe der kuwaitische Staat bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Fremde das Staatsgebiet betreten dürfen, heißt es in der Entscheidung.

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Die Richter räumten ein, dass ein solches Beförderungsverbot für den israelischen Fluggast „unbefriedigend“ sei. „Hier eine Änderung herbeizuführen bleibt jedoch der Außen- und Rechtspolitik vorbehalten und ist nicht Aufgabe der Gerichte“, meinte das Gericht.

Auch in erster Instanz war die Klage vor dem Landgericht Frankfurt abgewiesen worden. Der Anwalt des israelischen Klägers behielt sich weitere Rechtsschritte vor. „Nachdem die Justiz bisher nicht in der Lage war, diese Angelegenheit zu lösen, ist nun die Politik gefragt, klare Entscheidungen zu treffen und den Kuwaitern zu sagen: Nehmt alle mit oder keinen. Keine Diskriminierung von Juden auf deutschem Boden“, sagte er in einer Stellungnahme.

dpa/jr

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